Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Chironlehrer
A) Zulassung:
Chironlehrer müssen am Tage ihrer Prüfung
1. Mindestens 2 Jahre Mitglied in der Reitergemeinschaft Chiron e.V. sein
2. Das 21. Lebensjahr vollendet haben
3. Mindestens das DRA III oder ein vergleichbares Abzeichen in anderen Sparten des Reitsports besitzen. Das Abzeichen kann durch gleichrangige Entsprechungen in alternativen Methoden ersetzt werden. Dies bedarf der Absprache mit der Zulassungskommission
4. Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
5. einen gültigen Ersthelfer-Ausweis vorlegen
Außerdem sind notwendig:
Hinweis: Die Reihenfolge der Nummern 7 und 8 sind vorgeschrieben. Von den Fortgeschrittenen-kursen müssen mindestens zwei bei einem Lehrer-Trainer belegt werden.
6. Zwei Springgrundkurse bei einem Chironlehrer.
7. Ein Fortgeschrittenenkurs in Springen oder Vielseitigkeit bei einem Chironlehrer
8. Kurs in Marburg / Lahn, Blindenanstalt oder München (Petra Dürr): „Wie setze ich einen Anfänger aufs Pferd?“
9. Ein weiterer Fortgeschrittenenkurs in Parcours-Springen und einer in Gelände-Springen bei einem Chironlehrer.
10. Vier Kurse als Assistent, möglichst bei verschiedenen Chironlehrern, davon ein Kurs bei einem Lehrer-Trainer.
11. Kurs/Workshop Rhetorik/Gesprächsführung
12. Kurs/Workshop Methodik-Didaktik oder Unterrichtserteilung
13. Drei Aufsätze von mindestens je einer DIN A4 Schreibmaschinen-Seite aus folgenden Themen müssen vor der Prüfung abgegeben sein:
a) Was ist die Basis der Chironmethode?
b) Was ist Rhythmus und warum ist Rhythmus die elementare Forderung der natürlichen Reitmethode?
c) Warum geht die Chironmethode auch im Leistungssport mit dem Tierschutzgedanken und den neuen Gedanken zur Ethik der FN konform?
d) Übertragung des Chirongedankens auf andere Bereiche des Reitsports. (zum Beispiel: »Pferdeschonendes Voltigieren«)
14. Der Lehreranwärter lässt sich die bestandenen Ausbildungsabschnitte auf seiner Nachweisliste bestätigen.
15. Der Zeitraum der Ausbildung umfasst mindestens zwei Jahre. Er beginnt mit der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar.
B) Anforderungen:
Chironlehrer haben die verantwortungsvolle Aufgabe, ihr Wissen und Können über das Chironsystem unverfälscht möglichst vielen Schülern zu vermitteln.
Sie müssen folgende Fähigkeiten nachweisen:
1. Perfekte Beherrschung des Effektiven Leichten Sitzes (Chironsitzes) im Springen über einen Parcours und verschiedene Geländehindernisse, unter anderem ein freihändiger Sprung über einen Oxer der gleichen Klasse zum Nachweis eines stabilen Fundamentes.
2. Solide Kenntnisse der drei Grundpfeiler der Chironlehre nach Rolf Becher:
Anatomie, Psychologie und Innervation
3. Die Fähigkeit, in Theorie und Praxis zu unterrichten.
C) Prüfung
1. Vorreiten eines beliebigen Pferdes über einen Springparcours oder einen Vielseitigkeits-Geländeritt und einer Elementaraufgabe mindestens der Klasse A im Effektiven Leichten Sitz (Chironsitz).
2. Einen Prüfungslehrgang inklusive der Theorievorträge selbständig geben.
3. Die Nachweisliste ist bei der Prüfung vollständig ausgefüllt vorzulegen.
4. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied und zwei Chironlehrern, die noch aktiv Chironunterricht geben und ein gültiges Zertifikat seit mindestens vier Jahren haben.
5. Die Kosten für die Prüfungen und Prüfer (Fahrgeld, Essen und ev. Übernachtung) werden vom Verein getragen.
6. Die Prüfungskommission legt einstimmig fest, welche Bereiche der Grundschule dem Prüfling zuerkannt werden.
7. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsabschnitte müssen nicht nochmals wiederholt werden.
8. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder Teilbereichen kann frühestens nach Ablauf eines halben Jahres eine Nachprüfung angemeldet werden. Die Kosten werden dann zur Hälfte vom Verein und zur Hälfte vom Traineranwärter getragen.
D) Forderungen an Chironlehrer
1. Chironlehrer sind verpflichtet, alle zwei Jahre mindestens zwei Tage an einem Lehrerkurs bei einem Lehrer-Trainer mitzureiten, oder an einer vom Vorstand schriftlich anerkannten Weiterbildung von ca. 12 Stunden erfolgreich teilzunehmen.
2. Chironlehrer erklären sich bereit, jährlich 50€ Lehrerbeitrag an die Vereinskasse zu zahlen.
3. Sie verpflichten sich, das Zertifikat zurückzugeben, wenn sie aus dem Verein austreten oder die oben genannten Bedingungen nicht mehr erfüllen.
4. Sie müssen die Verpflichtungserklärung unterschreiben.
E) Zuerkennung der Lehrberechtigung für weitere Ausbildungsbereiche (Punkte II bis IV des Zertifikats)
1. Weitere Ausbildungsbereiche können Chironlehrern vom Vorstand mit einfacher Mehrheit zuerkannt werden. Dazu bedarf es ihres schriftlichen Antrags. Diesem Antrag sind entsprechende Nachweise über Ausbildungen bzw. Leistungen beizulegen.
2. Lehrer-Trainer werden vom Vorstand einstimmig berufen, ein Anrecht darauf besteht nicht. Mindestforderungen sind:
- 5 Jahre aktive Lehrertätigkeit als Chironlehrer.
- Turniererfolge mit mindestens 5 Platzierungen der Plätze 1 - 5 in mindestens einer der Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit in Prüfungen ab Kategorie B.
- Der Nachweis einer Ausbildung in Unterrichtserteilung und Gesprächsführung
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